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Dashcams im Strassenverkehr: Was ist in der Schweiz erlaubt und wo liegen die Grenzen?

Dashcams sind längst mehr als ein Trend. Viele Fahrzeughalter möchten ihre Fahrten aufzeichnen, um im Ernstfall Beweise zu sichern oder ihr Fahrverhalten zu dokumentieren. Gleichzeitig steigt das Interesse an Videos, die riskante Situationen festhalten. Doch in der Schweiz gelten klare Regelungen, die häufig unterschätzt werden. Als Abschleppdienst Zürich stehen wir fast täglich an Einsatzorten, an denen Dashcam Aufnahmen eine Rolle spielen könnten. Deshalb wissen wir, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was erlaubt ist, welche Risiken bestehen und warum ein bewusster Umgang mit Dashcams entscheidend ist.

Warum nutzen immer mehr Verkehrsteilnehmende Dashcams?

Die Gründe für den Einbau einer Dashcam sind vielfältig. Viele möchten im Falle eines Unfalls beweisen können, wer die Verantwortung trägt. Andere filmen ihre Fahrten, um mögliche Gefährdungen zu dokumentieren, und wieder andere nutzen Dashcams als zusätzliche Sicherheitsmassnahme, etwa beim Parkieren. Die Geräte sind kompakt, preiswert und einfach zu installieren. Diese Kombination macht sie attraktiv. Doch genau diese Verbreitung führt auch zu rechtlichen Fragen. In der Schweiz unterscheidet sich die Gesetzeslage deutlich von anderen Ländern. Es gibt keine generelle Dashcam Pflicht und auch keine uneingeschränkte Zulassung der dauerhaften Aufzeichnung. Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechte haben oberste Priorität. Wer eine Dashcam nutzt, muss daher sicherstellen, dass Aufnahmen nicht unzulässig in die Rechte anderer eingreifen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten in der Schweiz für Dashcams

Dashcam Aufnahmen fallen in der Schweiz unter das Datenschutzgesetz. Das liegt daran, dass die Geräte Personen identifizierbar machen können, sei es durch Gesichter, Kennzeichen oder andere Merkmale. Damit gelten Grundprinzipien wie Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Transparenz. Eine Dashcam darf nicht ohne Anlass dauernd filmen. Eine ununterbrochene Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht erlaubt. Zulässig sind hingegen kurze Sequenzen, die ein aktuelles Geschehen dokumentieren. Die Datenspeicherung muss sich auf das Notwendige beschränken. Wer die Kamera nutzt, muss begründen können, warum und wann gefilmt wird. Auch die Weitergabe oder Veröffentlichung von Aufnahmen ist nur in klar definierten Fällen zulässig.

Das müssen Sie zur Rechtslage in der Schweiz wissen

  • Daueraufnahmen sind unzulässig.
  • Aufzeichnungen müssen verhältnismässig und zweckgebunden erfolgen.
  • Erkennbare Personen oder Nummernschilder unterliegen dem Datenschutz.
  • Die Speicherung darf nur so lange erfolgen, wie es für den Zweck notwendig ist.
  • Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Dashcams dürfen das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen.
  • Die Installation und Nutzung müssen transparent und nachvollziehbar sein.

Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Dashcams in Firmenfahrzeugen einsetzen?

Unternehmen, die Dashcams in Firmenfahrzeugen nutzen, müssen zusätzliche Richtlinien einhalten. Mitarbeitende müssen informiert werden, wann und zu welchem Zweck Aufnahmen entstehen. Eine Überwachung der Arbeitstätigkeit ist unzulässig. Speicherfristen müssen definiert und Zugriffsrechte klar geregelt werden. Auch die Frage, wer im Notfall über eine Auswertung entscheidet, muss festgelegt sein. Unternehmen tragen nicht nur Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden, sondern auch gegenüber weiteren Verkehrsteilnehmern. Der Einsatz muss daher besonders sorgfältig dokumentiert werden, um Verstösse zu vermeiden.

Welche Risiken bestehen beim Einsatz von Dashcams

Dashcams können helfen, aber sie können auch neue Probleme schaffen. Wer unzulässig filmt, verstösst gegen das Datenschutzgesetz und setzt sich rechtlichen Konsequenzen aus. Es besteht auch das Risiko, dass eine Aufnahme im Streitfall gegen den Nutzer selbst verwendet wird. Zudem können Situationen aus dem Kontext gerissen werden, wenn nur wenige Sekunden sichtbar sind. Technische Risiken kommen hinzu. Eine falsch angebrachte Dashcam kann die Sicht beeinträchtigen oder sich bei einem Aufprall lösen. Auch Speicherfehler oder falsche Einstellungen können wertvolle Informationen zerstören. Deshalb ist ein bewusster und fachgerechter Umgang unerlässlich.

Checkliste: Technische Anforderungen an Dashcams in der Schweiz
  • Die Dashcam darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
  • Das Gerät muss stabil und fest montiert sein, damit es sich bei einem Unfall nicht löst.
  • Eine Loop Funktion soll vorhanden sein, damit ältere Aufnahmen automatisch überschrieben werden.
  • Das System muss vermeiden, dass eine unzulässige Dauerüberwachung entsteht.
  • Modelle mit Erschütterungssensoren sind ideal, da sie nur in relevanten Situationen aktiv werden.
  • Die Speicherung darf nur so lange erfolgen, wie es der Zweck erfordert.

Fazit: Was sollten Sie als Fahrzeughalter beachten

Dashcams können ein wertvolles Werkzeug sein, wenn sie bewusst und korrekt eingesetzt werden. In der Schweiz gelten strenge Regeln, die vor allem den Schutz der Persönlichkeitsrechte sichern sollen. Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Transparenz sind zentrale Anforderungen. Wer eine Dashcam nutzt, sollte darauf achten, dass sie richtig montiert, korrekt eingestellt und rechtlich zulässig betrieben wird. Nur so entsteht ein echter Mehrwert. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, beraten wir Sie beim Abschleppdienst Zürich jederzeit gerne

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